AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Volkshochschule Adolf Reichwein der Stadt Halle (Saale) und der Kreisvolkshochschule Saalekreis (nachfolgend Volkshochschulen genannt) 

Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Teilnehmer, die Angebote der Volkshochschulen wahrnehmen. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschulen, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Volkshochschulen. Insoweit treten die Volkshochschulen nur als Vermittler auf.

§ 1 Anmeldung/Vertrag

Die Ankündigung von Veranstaltungen der Volkshochschulen ist unverbindlich.

Die angekündigten Veranstaltungen werden in der Regel mit einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen durchgeführt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch den Leiter der jeweiligen Volkshochschule.

An den Veranstaltungen der Volkshochschulen kann jeder teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine ordnungsgemäße Anmeldung. Diese kann persönlich, schriftlich, online bzw. bei Vorliegen einer Kundennummer telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnehmerentgeltes. Die Anmeldung wird durch die Volkshochschulen bestätigt. Der angemeldete Teilnehmer wird ohne weitere Benachrichtigung zu Kursbeginn erwartet, sofern die Volkshochschulen vorher den Kurs bzw. die Veranstaltung nicht absagen oder verschieben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteinganges bearbeitet.

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin/Dozent durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin/Dozent angekündigt wurde.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschulen erfolgt aufgrund eines mit den Volkshochschulen abzuschließenden zivilrechtlichen Vertrages. Bei Teilnahme gelten die Festlegungen aller für die Volkshochschulen geltenden Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung.

§ 2 Entgelt

Die Höhe des Teilnehmerentgeltes wird auf der Grundlage der Entgeltordnungen der Volkshochschulen erhoben. Sie können in den Geschäftsstellen eingesehen werden bzw. hängen dort aus. Sie sind auf eine Mindesteilnehmerzahl von 10 Personen bezogen.
Wird diese nicht erreicht, kann bei Einverständnis aller Teilnehmer das Gesamtentgelt auf die Teilnehmer umgelegt werden.

Die Zahlung des Entgeltes erfolgt unbar (Rechnungslegung, per Lastschrift) nach Beginn des Kurses. Im Ausnahmefall erfolgt Barzahlung (z. B. bei Einzelveranstaltungen).  

§ 3 Entgeltermäßigungen und Entgelterlass

Ermäßigungsanträge sind vor Beginn der Veranstaltung zu stellen. Später können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Die entsprechenden Nachweise müssen durch Vorlage gültiger Dokumente gegenüber den Volkshochschulen glaubhaft gemacht werden (Abgabe einer Fotokopie mit der Anmeldung). Unvollständige Ermäßigungsanträge, nachträgliche Antragstellungen sowie verspätete Nachweiseinreichungen können nicht bearbeitet werden. Das Kursentgelt wird in diesen Fällen ohne Ermäßigung fällig.

Einzelveranstaltungen bis zu 3 Unterrichtseinheiten (45 Minuten) sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.

Teilnehmer, die in einen laufenden Kurs einsteigen, zahlen ein entsprechend der verbleibenden Unterrichtsstunden reduziertes Entgelt.

Auf Antrag erhalten:

a) Schüler, Auszubildende, Studenten und Behinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % eine Entgeltermäßigung in Höhe von 30 %.

b) Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII in der jeweils gültigen Fassung und Inhaber des Halle-Passes eine Entgeltermäßigung in Höhe von 50 %.

c) Teilnehmer, die in einem Kalenderjahr an zwei Veranstaltungen einer Volkshochschule teilgenommen haben und ein Mindestentgelt gesamt in Höhe von 80,00 EUR bezahlt haben, für eine dritte Veranstaltung an dieser Volkshochschule im gleichen Kalenderjahr eine Entgeltermäßigung in Höhe von 25 %.

d) Teilnehmer, die in den letzten beiden Kalenderjahren an mindestens einem Kurs einer Volkshochschule teilgenommen haben und auf deren Initiative neue Teilnehmer an Bildungsveranstaltungen an dieser Volkshochschule teilnehmen, unabhängig von der Anzahl der geworbenen Teilnehmer für einen Kurs im Jahr eine Entgeltermäßigung in Höhe von 25 %.

Der Leiter der jeweiligen Volkshochschule kann in Absprache mit dem zuständigen Bereichsleiter/Bildungsmanager Veranstaltungen von der Ermäßigung ausschließen sowie andere Ermäßigungen bzw. Entgeltbefreiungen gewähren (gemäß § 3 Absatz 6 Entgeltordnung). Besteht für den einzelnen Teilnehmer die Möglichkeit verschiedenartiger Ermäßigungen, so kann er nur eine Art der Ermäßigung in Anspruch nehmen.

§ 4 Teilnahmebescheinigungen

Für die Teilnahme an Veranstaltungen ab 4 Unterrichtsstunden erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung nach Kursende auf Anfrage zu den Sprechzeiten in den jeweiligen Geschäftsstellen.

§ 5 Abmeldung/Rücktritt durch den Teilnehmer

Eine Abmeldung bzw. ein Rücktritt von Veranstaltungen der Volkshochschulen ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entgeltfrei möglich.

Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

Bei jeder späteren Abmeldung bzw. jedem späterem Rücktritt (auch Nichtteilnahme) ist das Entgelt in voller Höhe zu begleichen.

Die Abmeldung bzw. der Rücktritt muss schriftlich gegenüber den Volkshochschulen erklärt werden. Das Fernbleiben vom Kurs bzw. eine Information an den Kursleiter gelten nicht als Abmeldung. Teilnehmer, die im Besitz einer Kundennummer sind, können sich telefonisch abmelden. Dies gilt nur vor Kursbeginn.

Bei Nichtverschulden des Teilnehmers (z. B. Krankheit, dauernde berufliche Verhinderung, Änderung des Wohnortes) kann auf Antrag mit Glaubhaftmachung durch den Teilnehmer einer späteren Abmeldung bzw. einem späterer Rücktritt vor Kursbeginn entgeltfrei stattgegeben werden.

§ 6 Erstattung von Kursentgelt

Entgelte werden in der Regel nicht erstattet.

Eine Erstattung kann nur gewährt werden, wenn der Teilnehmer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit, dauernde berufliche Verhinderung, Änderung des Wohnortes) nicht mehr in der Lage ist, weiter am Kurs bzw. an der Veranstaltung teilzunehmen. Die Gründe müssen mit dem Erstattungsantrag nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden (z. B. durch Attest vom Arzt, Bescheinigung vom Arbeitgeber). Das trifft nicht auf Einzelveranstaltungen zu. In jedem Fall ist eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10 % des Kursentgeltes wenigstens jedoch 3,00 EUR fällig.

Nach Kursende ist keine Rückerstattung möglich. Wird ein laufender Kurs durch die Volkshochschulen abgebrochen, werden die Entgelte anteilig zurückerstattet.

Die Volkshochschulen sind verpflichtet, bei Absage eines Kurses die angemeldeten Teilnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Weiterreichende Ansprüche insbesondere auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung bestehen nicht.

§ 7 Rücktritt durch die Volkshochschulen

Die Volkshochschulen können wegen zu geringer Beteiligung, wegen Ausfalls der Lehrkraft oder aus sonstigem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird das Entgelt zurückerstattet.

§ 8 Ausfall von Kursveranstaltungen

Ausgefallene Kursveranstaltungen werden nachgeholt. Ist das nicht möglich, erhält der Teilnehmer auf Wunsch eine anteilige Erstattung bzw. Gutschrift der Kursentgelte. Weitergehende Ansprüche gegen die Volkshochschulen sind ausgeschlossen.

§ 9 Ummeldungen

Mit Zustimmung des Fachbereiches ist der Wechsel in einen anderen Kurs möglich. Das bereits entrichtete Entgelt und die durch die Volkshochschulen erbrachte Leistung werden verrechnet.

§ 10 Sonderkündigungsrecht

Ein Teilnehmer kann vom Kurs ausgeschlossen werden, wenn er das Entgelt nach Aufforderung nicht bezahlt. Die Zulassung zu einem Kurs und die Teilnahme an einer Prüfung, die die Volkshochschulen im Auftrag Dritter durchführen, kann dem Bewerber verwehrt werden, wenn dieser noch finanzielle Außenstände gegenüber den Volkshochschulen hat.

§ 11 Haftung/Aufsichtspflicht

Für den Teilnehmer besteht ein Unfallfürsorgedeckungsschutz. Eine darüber hinausgehende Haftung namentlich für Sachschäden, Diebstähle, Verluste, Verspätungen und sonstige Unregelmäßigkeiten wird nicht übernommen.

Die Volkshochschulen haften nicht für Schäden, die durch vorsätzliches Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen (Dozenten, Außenstellenleiter) eingetreten sind.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung von Störungen beizutragen und die entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten.

Die Aufsichtspflicht für Kinder obliegt dem Erziehungsberechtigten.

§ 12 Datenschutz

Die Volkshochschulen setzen in der Verwaltung eine Datenverarbeitungsanlage ein, auf der die persönlichen Daten des Teilnehmers erfasst und gespeichert werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer gleichzeitig in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ein. Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden beachtet.

§ 13 Urheberschutz

Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der Volkshochschulen nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

Jede/r Teilnehmer/in an EDV-Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.

§ 14 Hausordnung

In den Veranstaltungsgebäuden gelten die jeweiligen Hausordnungen der Veranstaltungsorte, die in den Gebäuden aushängen. Behandeln Sie daher alle Gegenstände schonend und verlassen Sie die Räume sauber und ordentlich. In den Unterrichtsräumen und Veranstaltungsgebäuden besteht striktes Rauchverbot.

§ 15 Für Rollstuhlfahrer/-innen

Alle Kurse, die in der Oleariusstraße 7 und in der Delitzscher Straße 45 stattfinden, sind für Rollstuhlfahrer/-innen geeignet. Aufzug und Behindertentoilette sind vorhanden.

§ 16 Anregungen und Kritik

Die Mitarbeiter/-innen der Volkshochschulen haben alles getan, damit sich für Sie die Kursteilnahme erfolgreich und angenehm gestaltet.

Sollte es dennoch zu kritikwürdigen Umständen kommen, sind wir sehr daran interessiert, darüber durch Sie informiert zu werden. Die Mitarbeiterinnen der Volkshochschulen stehen Ihnen zu Gesprächen dazu gern zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie Ihre Kritik schriftlich, auch in anonymer Form, äußern.

§ 17 Schlussbestimmung

Das Recht, gegen Ansprüche der Volkshochschulen aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von den Volkshochschulen anerkannt worden ist.

Ansprüche gegen die Volkshochschulen sind nicht abtretbar.

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.


Die Volkshochschulen

VHS Adolf Reichwein
der Stadt Halle (Saale)

Oleariusstraße 7
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 221-3389
Fax: 0345 221-3388
E-Mail: info@vhs-halle.de

KVHS Saalekreis
Am Saalehang 1
06217 Merseburg
Tel.: 03461 40-3817
Fax: 03461 40-3819
E-Mail: kvhs@saalekreis.de

Öffnungszeiten

Dienstag:
10:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
10:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 18:00 Uhr
abweichend in den Ferien:
10:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
10:00 - 12:00 Uhr